In der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung ist das im Versicherungszertifikat aufgeführte nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Fahrrad bzw. E-Bike (Fahrrad mit elektronischer Tretunterstützung für das keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht) versichert, sowie
- die für dessen Funktion dienenden Teile (wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger) - einschließlich des Akkus, des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen und
- Zubehör, wie z. B. Kindersitz, Fahrradkorb und Anhänger, es sei denn, dies ist gemäß Ziffer 3.2 a) ausgeschlossen. Die Entschädigungsleistung für Zubehör inkl. Gepäck ist auf 1.000,00 Euro jährlich und pro Versicherungsfall auf 350,00 Euro begrenzt.
Welche Sachen nicht versichert sind finden Sie hier.