In der Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung gilt für das versicherte Fahrrad folgendes:
- Versicherungsschutz besteht nur für das in der Police genannte Fahrrad einschließlich der fest verbauten Teile. Werden in den jeweiligen „Besonderen Bedingungen“ (siehe Versicherungsbedingungen) weitere Zubehör- und Gepäckteile explizit genannt, erstreckt sich der jeweilige Versicherungsschutz auch auf diese Teile.
- Versicherbar sind nur Fahrräder, die innerhalb der letzten sechs Monate bei einem gewerbsmäßig tätigen offiziellen Fachhändler im Neuzustand erworben wurden.
- Nicht versicherbar sind:
a) gebraucht erworbene Fahrräder;
b) Fahrräder, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler erworben wurden;
c) Fahrräder, deren Kauf vor dem Abschluss der Versicherung länger als 42 Monate zurückliegt;
d) Carbon Räder, vollverkleidete Fahrräder, Velomobile und Dirtbikes;
e) Eigenbauten und Umbauten (Räder, mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20% des Kaufpreises);
f) zahlungspflichtige Fahrräder;
g) gewerblich genutzte Fahrräder;
h) Fahrräder mit einem Gesamtanschaffungspreis von mehr als 10.000 EUR;
i) bei Vertragsabschluss bereits beschädigte Fahrräder;
j) von Privatpersonen erworbene Fahrräder.
Hier finden Sie mehr zum Thema was ist versichert und was ist nicht versichert.
Versicherungswert und Versicherungssumme
- Der Versicherungswert entspricht dem Kaufpreis des versicherten Fahrräder, einschließlich der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile, sowie das im Diebstahl und Beschädigungsschutz genannte versicherte Zubehör sowie Gepäck.
- Die Versicherungssumme wird vor dem Abschluss der Versicherung festgelegt. Sie muss dem Versicherungswert entsprechen und wird in der Police dokumentiert.
- Im Fahrräder-Reise-Gepäckschutz gelten unabhängig von der gewählten Versicherungssumme besondere Entschädigungsgrenzen.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern in den „Besonderen Bedingungen“ keine abweichende Regelung vereinbart ist.