In der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung sind gemäß § 3 Punkt 3 der allgemeinen Versicherungsbedingungen einzelne E-Bikes und Fahrräder nicht versicherbar. Im Besonderen besteht kein Versicherungsschutz für:
- Gebraucht erworbene/gewerblich genutzte E-Bikes;
- E-Bikes, deren Kauf vor dem Abschluss der Versicherung länger als 42 Monate zurückliegt;
- Carbon Räder;
- Dirtbikes.
- vollverkleidete Fahrräder;
Kein Versicherungsschutz besteht für das Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren des E-Bikes, sowie des Zubehörs und Gepäcks.
Nicht versichert im Beschädigungsschutz:
- Teilnahme an Radsportveranstaltungen/Downhill-Fahrten
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden;
- Schäden, während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen
Es gelten insbesondere die folgenden Deckungsbeschränkungen:
Die Höhe der maximalen Entschädigungsleistung richtet sich nach dem Alter des versicherten E Bikes zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Die Entschädigungsgrenze beträgt für E-Bikes mit einem Alter:
- bis zu 12 Monaten, maximal 75 Prozent;
- zwischen 13 und 24 Monaten, maximal 65 Prozent;
- zwischen 25 und 36 Monaten, maximal 55 Prozent;
- zwischen 37 und 48 Monaten, maximal 45 Prozent;
- über 49 Monaten, maximal 35 Prozent
des Anschaffungspreises sowie der Kosten der Reparatur und
Ersatzbeschaffung von Ersatzteilen.
Im Rahmen der oben genannten Endschädigungsgrenzen erstattet Berlin Direkt für loses mit dem E-Bike verbundenes Zubehör und Gepäck maximal 300 EUR pro versicherte Sache und nicht mehr als maximal 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Kein Versicherungsschutz besteht auch für:
- Schäden ohne Funktionseinschränkung;
- Schäden, für die ein Dritter einstehen muss;
- Schäden durch Rost und Oxidation;
- Verschleißschäden für Fahrräder, die älter als drei Jahre sind.
Nicht versichert im Schutzbrief sind:
- Kosten für ein Ersatz-Fahrräder: Bis 50,- EUR für max. 7 Tage
- Einige Assistance-Leistungen (z.B. Abschleppdienst, Weiter- oder Rückfahrt, Ersatz-Fahrrad) werden nur bei einer Mindestentfernung vom Wohnort von 10 km erbracht.