In der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung gilt für versicherte Gegenstände folgende Regelung:
- Versicherungsschutz besteht für das in der Versicherungspolice angegebene versicherte E-Bike.
- Versicherungsschutz besteht außerdem für die fest mit dem E-Bike verbundenen und zur Funktion dienenden Teile.
- Zusätzlich besteht für den Akku des versicherten E-Bikes Versicherungsschutz.
- Das folgende lose mit dem E-Bike verbundene Zubehör und Gepäck ist versichert, wenn es zusammen mit dem versicherten E-Bike entwendet wird. Für loses mit dem E-Bike verbundenes Zubehör und Gepäck erstattet die Berlin Direkt maximal 300 EUR pro versicherte Sache jedoch nicht mehr als maximal 1.000 EUR je Versicherungsfall:
- Anhänger,
- Beleuchtung,
- Fahrradkompass,
- Fahrradkorb,
- Fahrradschloss,
- Fahrradtasche,
- Fahrradwimpel,
- Helm,
- Hygieneartikel,
- Isomatte,
- Kartenhalter,
- Kartenmaterial,
- Kilometerzähler,
- Kindersitz,
- Kleidung,
- Klingel,
- Kochgeschirr,
- Luftmatratze,
- Luftpumpe,
- Reflektor,
- Regenschutzplane,
- Sattelkissen,
- Schloss,
- Schlafsack,
- Schleppstange,
- Spiegel,
- Steckschutzblech,
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte),
- Trinkflasche,
- Werkzeug/Flickzeug,
- Werkzeugtasche sowie Zelt.
Wird es getrennt von dem E-Bike entwendet, ist es bedingungsgemäß durch den E-Bike-Reise Gepäckschutz abgesichert.
Definition fest verbunden
Als fest verbunden gelten alle Gegenstände, die sich nur mithilfe eines separaten Werkzeuges oder mithilfe eines Schnellspanners montieren bzw. demontieren lasse.