In der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung gilt für den Diebstahl folgendes zu beachten:
1. Versichert ist der Verlust des versicherten E-Bikes und der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile durch:
- Diebstahl, auch aus einem Kfz oder von einem Fahrradträger;
- Einbruchdiebstahl;
- Raub/ Plünderung.
2. Das lose mit dem E-Bike verbundene Zubehör und Gepäck gemäß § 3 Punkt 3 ist nur versichert, wenn es gemeinsam mit dem versicherten E-Bike entwendet wird.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz
Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, muss das E-Bike gemäß § 6 Punkt 1 Sicherungspflichten gesichert sein.
Versicherte Gegenstände
1. Versicherungsschutz besteht für das in der Versicherungspolice angegebene versicherte E-Bike.
2. Versicherungsschutz besteht außerdem für die fest mit dem E-Bike verbundenen und zur Funktion dienenden Teile.
3. Zusätzlich besteht für den Akku des versicherten E-Bikes Versicherungsschutz.
4. Das folgende lose mit dem E-Bike verbundene Zubehör und Gepäck ist versichert, wenn es zusammen mit dem versicherten E-Bike entwendet wird:
- Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor,
Regenschutzplane, Sattelkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte), Trinkflasche, Werkzeug/Flickzeug, Werkzeugtasche sowie Zelt.
Wird es getrennt von dem E-Bike entwendet, ist es bedingungsgemäß durch den E-Bike-Reise Gepäckschutz abgesichert.
Versicherte Leistungen
1. Bei Diebstahl des versicherten E-Bikes erstattet die Berlin Direkt die tatsächlich angefallenen Kosten für die Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte, maximal jedoch die vereinbarte Versicherungssumme, wobei die Kosten der Ersatzbeschaffung des lose mit dem E-Bike verbundenen Zubehörs und Gepäck gemäß § 5 erstattet werden.
2. Bei Diebstahl von fest mit dem E-Bike verbundenen und zur Funktion dienenden Teilen erstattet die Berlin Direkt die Kosten der Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte, sowie die Kosten zur Wiederherstellung der Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit maximal jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
Besondere Entschädigungsgrenzen bei Diebstahl des versicherten E-Bikes
Für loses mit dem E-Bike verbundenes Zubehör und Gepäck erstatten wir maximal 300 EUR pro versicherte Sache jedoch nicht mehr als maximal 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Besondere Obliegenheiten
Sicherungspflichten:
Wird das versicherte E-Bike nicht zur Fortbewegung genutzt und abgestellt, ist Folgendes zu beachten:
- Das versicherte E-Bike ist mit einem Schloss mit einem Mindestpreis von 29 EUR an einen ortsgebundenen und unbeweglichen Gegenstand anzuschließen. Bei einem Kaufpreis/Versicherungswert des E-Bikes von über 1.000 EUR muss der Kaufpreis des Schlosses mindestens 49 EUR betragen. Alternativ genügt auch eine Zertifizierung des Schlosses nach ADFC oder VdS. Bei Abschluss der Versicherung darf das Schloss nicht älter als zwei Jahre sein.
- Ist das versicherte E-Bike in einem ausschließlich selbst genutzten abgeschlossenen Raum, Gebäude oder Schuppen untergebracht, entfallen die Obliegenheiten nach Punkt 1. Bei einer Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten, abschließbaren Räumen bleibt die Sicherung des E-Bikes nach Punkt 1 bestehen.
- Befindet sich das versicherte E-Bike in einem Kfz, ist das Kfz zu jederzeit fest ver- bzw. abgeschlossen zu halten.
- Wird das versicherte E-Bike auf einem Fahrradträger befestigt, muss der Fahrradträger mit einem Verschluss gesichert werden. Zusätzlich muss das E-Bike gesondert mit einem separaten Schloss fest mit dem Fahrradträger verbunden werden.
Pflichten im Schadenfall:
Im Schadenfall sind folgende Information und Unterlagen einzureichen:
- der Kaufbeleg des gestohlenen E-Bikes im Original. Auf dem Kaufbeleg müssen mindestens das Kaufdatum, das Modell, der Hersteller und die Rahmennummer aufgeführt sein. Bei nachträglicher Codierung des versicherten E-Bikes, ist zusätzlich der Codierungsbeleg inklusive Identifikationsnummer einzureichen.
- eine Kopie der Polizeianzeige, inklusive der Auflistung aller vom Schadenfall betroffener Gegenstände,
- die Kaufbelege für das vom Schadenfall betroffene Zubehör und Gepäck.
- der Kaufbeleg über den Kauf des Schlosses.
- der Kaufbeleg für das nach Schadenfall bei einem offiziellen Fachhändler neu erworbene E-Bike.
- Wird das entwendete E-Bike nach einer getätigten Schadenzahlung wieder aufgefunden, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dies der Berlin Direkt unverzüglich zu melden. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer die Leistungen zurückzahlen oder der Berlin Direkt den versicherten Gegenstand überlassen.