In der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung gelten im Beschädigungsschutz folgende Ereignisse als versichert:
1. Versichert sind Schäden an dem versicherten E-Bike, die durch eine der folgenden Ursachen ausgelöst wurden und die Funktionstüchtigkeit bzw. Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen:
- Vandalismus;
- Fall- und Sturzschäden;
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten;
- Unfall;
- Brand, Explosion oder Blitzschlag;
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen oder Erdrutsch;
- Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung, hiervon ausgenommen sind Akkus bei nicht sachgemäßer Aufladung;
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuergeräten;
- Elektronikschäden;
- Verschleiß
2. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die Beschädigung von lose mit dem E-Bike verbundenem Zubehör und Gepäck in den unter Punkt 1 a, d und e genannten Fällen, wenn sich das versicherte E-Bike im sachgemäßen Gebrauch befindet.
3. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für den Akku des versicherten E-Bikes, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität infolge von Verschleiß dauerhaft um 50% unterschritten wird.
Versicherte Leistungen
1. Erstattet werden die folgenden Kosten zur Wiederherstellung der Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit:
- Ersatzteilkosten gleicher Art und Güte.
- Arbeitslohn, wenn die zur Wiederherstellung der Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit notwendigen Reparaturen von einer Fahrradfachwerkstatt durchgeführt werden.
Entschädigungsgrenzen
1. Bei einem Teilschaden des versicherten E-Bikes erstattet Berlin Direkt maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
2. Bei einem Totalschaden erstattet Berlin Direkt den aktuellen Neuwert des E-Bikes, maximal jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
3. Bei der versicherten Beschädigung von versichertem lose mit dem E-Bike verbundenem Zubehör und Gepäck erstattet Berlin Direkt maximal 300 EUR pro versicherte Sache jedoch maximal 1.000 EUR je Versicherungsfall. Sofern der Erstattungsbetrag die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt, ist in diesem Fall die Entschädigungsleistung auf die Versicherungssumme begrenzt.
4. Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienungsfehler gemäß § 1 Punkt 1 g können einmal pro Komponente während der gesamten Vertragslaufzeit geltend gemacht werden.
Besondere Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Schäden, die die Funktion des E-Bikes nicht beeinträchtigen.
- Schäden für die ein Dritter vertraglich einstehen muss.
- Schäden durch Rost oder Oxidation.
- Verschleißschäden bei E-Bikes mit einem Alter von mehr als drei Jahren.
Besondere Obliegenheiten
1. Ergänzend zu den in Teil A genannten Obliegenheiten (siehe Versicherungsbedingungen), sind im Schadenfall folgende Informationen und Unterlagen einzureichen:
- der Kaufbeleg für das nach Schadenfall bei einem offiziellen Fachhändler neu erworbene E-Bike;
- die Reparaturkostenrechnung als Nachweis über die Höhe der entstandenen Kosten. Auf der Rechnung müssen die einzelnen Reparaturmaßnahmen und Angaben zu dem versicherten E-Bike (Rahmennummer bzw. Codierungsnummer, Hersteller, Modell) aufgeführt sein;
- eine Kopie der Polizeianzeige, inklusive der Auflistung aller vom Schadenfall betroffener Gegenstände, wenn der Schaden durch eine Straftat eines Dritten oder einen Unfall mit einem Dritten verursacht wurde. Bitte beachten Sie hierzu auch die Pflichten im Schadenfall bei Diebstahl.
Für Verschleißschäden gelten folgende Wartezeiten.