In der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung leistet die Berlin Direkt , sofern in einzelnen Leistungsbausteinen der Besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich versichert, nicht für folgende Schäden:
- die vorsätzlich herbeigeführt worden sind.
- wenn der Eintritt des Versicherungsfalls bei Vertragsabschluss feststand.
- wenn diese durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung, sonstige Eingriffe von hoher Hand, aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung verursacht wurden.
- die bei der Teilnahme an (Rad) Sportveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen.
- in Verbindung mit Rückrufaktionen seitens des Herstellers, sowie Serienschäden.
- am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung.
- die im Zuge einer Downhill-Fahrt entstehen.
- durch Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen.
- durch nicht berechtigte Nutzer.
- die im Zusammenhang mit Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch den Missbrauch von Alkohol, Drogen, Rausch- oder Betäubungsmitteln, Schlaftabletten oder sonstigen narkotischen Stoffen entstehen.
- für die ein Dritter vertraglich einstehen muss (z.B. wenn sich die versicherten Gegenstände in Fremdgewahrsam einer Werkstatt, Beherbungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befinden) oder die während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen entstehen.
Die Berlin Direkt ist leistungsfrei, wenn die versicherte Person nach Eintritt des Versicherungsfalles arglistig über Umstände zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind oder vorsätzlich oder arglistig unwahre Angaben macht, auch wenn der Berlin Direkt hierdurch kein Nachteil entsteht. Bei Vorsatz bleibt die Berlin Direkt zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung gehabt hat.
Besondere Ausschlüsse im Beschädigungsschutz
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Schäden, die die Funktion des E-Bikes nicht beeinträchtigen.
- Schäden für die ein Dritter vertraglich einstehen muss.
- Schäden durch Rost oder Oxidation.
- Verschleißschäden bei E-Bikes mit einem Alter von mehr als drei Jahren.