In der E-Bike und Fahrradversicherung gelten für Verschleißschäden folgende Wartezeiten:
- Der Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Abschluss der Versicherung.
- Nach dem Austausch von Reifen oder Bremsen beginnt für die ausgetauschten Teile eine erneute Wartezeit von sechs Monaten. Die Wartezeit beginnt am Folgetag des auf der Werkstattrechnung genannten Austauschdatums.