In der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung gelten für den Beginn, Dauer, Ende und die Laufzeit der Versicherung folgende Regelungen:
Beginn und Laufzeit der Versicherung
- Der Versicherungsvertrag beginnt zu dem in der Versicherungspolice genannten Abschlussdatum, nicht jedoch vor Zugang der Versicherungspolice beim Versicherungsnehmer.
- Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
- Sie verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherungsvertrag nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer spätestens drei Monate vor Inkrafttreten der Verlängerung in Textform oder schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen.
- Wird das E-Bike während der Vertragslaufzeit veräußert, endet der Versicherungsvertrag zum Tag der Veräußerung.
- Im Zuge eines Diebstahls oder Totalschadens des versicherten E-Bikes endet der Versicherungsvertrag mit dem nachweislichen Eintritt des versicherten Ereignisses.
- Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben von den getroffenen Vereinbarungen unberührt.
Beginn, Dauer und Ende des Versicherungsschutzes
Sofern in den einzelnen Leistungsbausteinen der Besonderen Bedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen sind, beginnt der Versicherungsschutz zu dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, vorausgesetzt die Versicherungsprämie wurde rechtzeitig gezahlt. Er endet spätestens mit der Vertragsbeendigung.