Ja, im HanseMerkur-Zahnersatztarif EZ (Stand Oktober 2026) gilt in den ersten Jahren eine Summenbegrenzung („Zahnstaffel"). Für den Zahnersatz werden 30 % der erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt, wobei die Erstattung insgesamt auf 180 EUR (1. Jahr), 360 EUR (bis Ende 2. Jahr), 540 EUR (bis Ende 3. Jahr) und 720 EUR (bis Ende 4. Jahr) begrenzt ist. Ab dem 5. Versicherungsjahr gilt die Erstattung unbegrenzt. Wird der Zahnersatz wegen eines nach Vertragsbeginn eingetretenen Unfalls nötig, entfallen diese Höchstbeträge für den jeweiligen Versicherungsfall.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Krankenzusatzversicherung (Tarife EG, ES, EST, EZ), Stand 01.2022/01.2015; Stiftung Warentest, Zahnzusatzversicherungen, Stand 01.01.2026