Zu einer HanseMerkur Pflegezusatzversicherung liegen in den vorliegenden Quellen keine Angaben vor. Die hier belegten Tarife gehören zur HanseMerkur Krankenzusatzversicherung und decken Bereiche wie stationäre Wahlleistungen (Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt), Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorge und Auslandsreisen ab – nicht jedoch Pflegeleistungen. Eine Pflegezusatzversicherung sichert dagegen typischerweise finanzielle Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ab; dazu enthalten die vorliegenden Bedingungen keine Informationen.
Was die vorliegenden Krankenzusatz-Tarife leisten
Die belegten HanseMerkur-Tarife der Krankenzusatzversicherung umfassen laut Bedingungen (Stand Oktober 2026) u. a.:
- Stationäre Wahlleistungen (Tarife clinic S, clinic A, clinic U): Erstattung von Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztlicher/Chefarztbehandlung. Tarif clinic S leistet im Zweibettzimmer mit unbegrenzter Leistungsdauer; clinic A nur bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen, clinic U nur bei Unfallfolgen.
- Zahnersatz (z. B. Tarife EG, ES, EST, EZ): Erstattung je nach Tarif zu 25–30 % der erstattungsfähigen Aufwendungen, mit gestaffelten Höchstbeträgen in den ersten Versicherungsjahren (z. B. 180 EUR bis Ende des 1. Jahres, unbegrenzt ab dem 5. Jahr).
- Sehhilfen/Brillen: je nach Tarif 100 % bis 180 EUR bzw. bis 200 EUR pro Kalenderjahr.
- Vorsorgeuntersuchungen, Hörhilfen, Heilpraktiker, Auslandsreisen je nach Tarif (z. B. EVHS, EST, ES).
Pflegeleistungen sind in diesen Bedingungen nicht enthalten.
Unterschied Pflegezusatz- vs. Krankenzusatzversicherung
Grundsätzlich unterscheiden sich die beiden Produktarten in ihrem Zweck:
- Krankenzusatzversicherung: ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung bei Krankheitskosten (z. B. Zahnersatz, stationäre Wahlleistungen, Sehhilfen, Auslandsreisen). Das ist der in den vorliegenden Quellen belegte Bereich.
- Pflegezusatzversicherung: sichert finanzielle Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ab. Zu Leistungsumfang, Beiträgen oder Tarifen einer HanseMerkur Pflegezusatzversicherung liegen in den vorliegenden Unterlagen jedoch keine Angaben vor.
Für konkrete Leistungen und Beiträge einer Pflegezusatzversicherung empfehlen wir, direkt die offizielle Website der HanseMerkur (www.hansemerkur.de) bzw. die zugehörigen Pflege-Bedingungen heranzuziehen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Krankenzusatzversicherung (Besondere Bedingungen 2026)