Ja, in den stationären Zusatztarifen der HanseMerkur ist ein Krankenhaustagegeld vorgesehen – allerdings nur, wenn Sie auf die eigentliche Kostenerstattung der Wahlleistungen verzichten. Im Tarif clinic S werden dann z. B. 21 EUR pro Tag für den Verzicht auf das Zweibettzimmer und 21 EUR für den Verzicht auf die privatärztliche Behandlung gezahlt; in den Tarifen clinic A und clinic U sind es 30 EUR bzw. 20 EUR pro Behandlungstag. Ein klassisches Krankentagegeld (Lohnersatz bei Arbeitsunfähigkeit) ist in diesen Tarifen dagegen nicht enthalten.
Krankenhaustagegeld in den einzelnen Tarifen
Das Krankenhaustagegeld wird in den stationären Tarifen nur dann gezahlt, wenn die versicherte Person auf die Kostenerstattung der versicherten Wahlleistungen verzichtet:
- Tarif clinic S (GKV-Versicherte): 21 EUR bei Verzicht auf die gesonderte Unterbringung im Zweibettzimmer, 21 EUR bei Verzicht auf privatärztliche stationäre Behandlung, 11 EUR bei Verzicht auf privatärztliche vor- und nachstationäre Behandlung – jeweils pro Behandlungstag.
- Tarif clinic A (stationäre Wahlleistungen bei schwerwiegenden Erkrankungen): 30 EUR bei Verzicht auf die bessere Unterkunft (Ein- und Zweibettzimmer), 20 EUR bei Verzicht auf privatärztliche stationäre Behandlung – je Behandlungstag.
- Tarif clinic U (stationäre Wahlleistungen bei Unfällen): 30 EUR bei Verzicht auf die bessere Unterkunft, 20 EUR bei Verzicht auf privatärztliche stationäre Behandlung – je Behandlungstag.
- Tarif EG (Ergänzungstarif, Krankenhaus bei Unfall): 30 EUR bei Verzicht auf die bessere Unterkunft, 20 EUR bei Verzicht auf privatärztliche stationäre Behandlung – je Behandlungstag.
Krankentagegeld (Lohnersatz) – nicht Gegenstand dieser Tarife
Ein Krankentagegeld im Sinne eines Lohnersatzes bei Arbeitsunfähigkeit ist in den vorliegenden Krankenzusatz-Tarifen (clinic A, clinic S, clinic U, EG, ES, EST, EVHS, EZ) nicht enthalten. Das hier beschriebene Tagegeld ist ausschließlich ein Krankenhaustagegeld, das als Alternative zur Kostenerstattung der Wahlleistungen gezahlt wird.
So funktioniert die Verzichts-Regelung
Das Krankenhaustagegeld ist eine Ausweichleistung: Nehmen Sie die versicherten Wahlleistungen (z. B. Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung) tatsächlich in Anspruch, rechnet die HanseMerkur die Kosten ab. Verzichten Sie darauf, erhalten Sie stattdessen pro Behandlungstag den jeweiligen Tagegeld-Betrag. Beide Leistungen werden also nicht gleichzeitig gezahlt.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Krankenzusatzversicherung (Besondere Bedingungen, Tarife clinic A, clinic S, clinic U, EG), 2026