Eine HanseMerkur Krankenzusatzversicherung ergänzt den bestehenden Schutz von gesetzlich (oder privat) Versicherten um einzelne Leistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen oder stationäre Wahlleistungen (Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt). Sie setzt also eine bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung voraus und zahlt meist nur ergänzend nach einer Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse. Eine private Krankenvollversicherung ist dagegen der vollständige Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung – sie deckt die gesamte Heilbehandlung ab und ersetzt die GKV, während die Zusatzversicherung sie nur aufstockt. Beachten Sie: Zu Details einer privaten Krankenvollversicherung liegen in den hier ausgewerteten Unterlagen keine Angaben vor; die folgenden Fakten beziehen sich auf die HanseMerkur Zusatztarife.
Grundprinzip: Ergänzung statt Ersatz
Der zentrale Unterschied liegt im Zweck:
- Krankenzusatzversicherung (HanseMerkur): Versicherungsfähig sind Personen, die bei einer gesetzlichen oder – je nach Tarif – privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind. Die Zusatzversicherung füllt gezielt Lücken des Grundschutzes, etwa bei Zahnersatz, Brillen oder dem Krankenhauskomfort. Endet z. B. die GKV-Mitgliedschaft, endet bei vielen Ergänzungstarifen auch die Zusatzversicherung (laut Bedingungen der HanseMerkur-Ergänzungstarife).
- Private Krankenvollversicherung: Sie ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung komplett und übernimmt die gesamte ambulante und stationäre Heilbehandlung. Zu konkreten Leistungen, Beiträgen oder Bedingungen einer privaten Krankenvollversicherung liegen in den ausgewerteten Quellen keine Angaben vor.
Was die HanseMerkur-Zusatztarife typischerweise abdecken
Die ausgewerteten Zusatztarife der HanseMerkur leisten jeweils nur für bestimmte Bereiche, häufig ergänzend zur GKV-Leistung:
- Stationäre Wahlleistungen: z. B. Tarif clinic S erstattet Wahlleistungen im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung bei stationärer Krankenhausbehandlung.
- Zahnersatz: z. B. Tarif EG mit 30 % Erstattung der erstattungsfähigen Aufwendungen und gestaffelten Höchstbeträgen (180 EUR bis Ende 1. Jahr, ab 5. Jahr unbegrenzt).
- Brillen/Sehhilfen: z. B. 100 % bis 180 EUR (Tarif EG) bzw. bis 200 EUR pro Kalenderjahr (Tarife EST/EVHS).
- Vorsorge, Heilpraktiker, Auslandsreise: je nach Tarif, z. B. Vorsorgeuntersuchungen bis 400 EUR (EVHS) oder Heilpraktiker-Leistungen (EST).
Eine private Krankenvollversicherung würde solche Bereiche nicht nur ergänzen, sondern vollständig als Hauptversicherung abdecken. Hierzu enthalten die Quellen jedoch keine Angaben.
Beiträge und Testurteile
Zusatztarife sind in der Regel vergleichsweise günstig, weil sie nur Teilleistungen abdecken. Für die HanseMerkur-Zahnzusatztarife nennt Stiftung Warentest (Stand 01.01.2026) z. B. für den Tarif EZL ein Qualitätsurteil SEHR GUT (0,6) mit Monatsbeiträgen von 31 EUR (Alter 33) bis 70 EUR (Alter 63/73). Zum Beitragsniveau einer privaten Krankenvollversicherung liegen in den Quellen keine Angaben vor.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Krankenzusatzversicherung (Tarife clinic S/A/U, EG, ES, EST, EVHS, EZ); Stiftung Warentest, Zahnzusatzversicherungen, Stand 01.01.2026