Grundsätzlich lassen sich Beiträge zu Krankenzusatzversicherungen in der deutschen Einkommensteuererklärung als „sonstige Vorsorgeaufwendungen" bei den Sonderausgaben geltend machen. Ob sich die HanseMerkur-Beiträge (z. B. für die Zahnzusatztarife EZ/EZL, Krankenhaustarife clinic S/A/U oder die Ergänzungstarife EG/ES/EST) steuerlich tatsächlich auswirken, hängt jedoch von Ihrer persönlichen Situation ab: Oft sind die abziehbaren Höchstbeträge bereits durch die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Konkrete Angaben zur steuerlichen Behandlung enthalten die uns vorliegenden HanseMerkur-Bedingungen nicht – diese Frage sollten Sie mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater klären.
Wie Krankenzusatzbeiträge steuerlich eingeordnet werden
Beiträge zu privaten Krankenzusatzversicherungen zählen in der Steuererklärung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und werden dort als Sonderausgaben erfasst. Dazu gehören grundsätzlich auch Zusatztarife wie eine Zahnzusatz-, Krankenhauszusatz- oder ambulante Ergänzungsversicherung.
Ob diese Beiträge sich am Ende steuermindernd auswirken, ist individuell: Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten gesetzliche Höchstbeträge, die bei vielen Steuerpflichtigen bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Die uns vorliegenden HanseMerkur-Quellen treffen hierzu keine Aussage.
Was die HanseMerkur-Bedingungen dazu sagen
In den vorliegenden Versicherungsbedingungen zu den HanseMerkur-Krankenzusatztarifen (u. a. clinic S, clinic A, clinic U, EG, ES, EST, EVHS, EZ sowie den Zahntarifen) finden sich keine Angaben zur steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. Geregelt sind dort ausschließlich Leistungen, Versicherungsfähigkeit, Beitragssystematik (Altersgruppen) und Vertragslaufzeiten.
Für eine verbindliche Auskunft, ob und in welcher Höhe sich Ihre HanseMerkur-Beiträge steuerlich auswirken, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater. Die HanseMerkur weist die gezahlten Beiträge in der Regel in der Beitragsbescheinigung aus.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Krankenzusatzversicherung (Besondere Bedingungen, Stand 2026)