Ja, die HanseMerkur-Zahnzusatztarife (z. B. EZ, EZT, EZP) erstatten im Rahmen des Zahnersatzes auch implantologische Leistungen – jedoch begrenzt auf maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer (einschließlich Material- und Laborkosten). Material- und Laborkosten im Zusammenhang mit Kieferorthopädie sind dagegen laut Bedingungen ausdrücklich nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. Der genaue Erstattungssatz und etwaige Höchstbeträge hängen vom gewählten Tarif ab (Stand: Oktober 2026).
Implantate: Was ist abgedeckt?
In den HanseMerkur-Zahnersatztarifen gelten implantologische Leistungen als Zahnersatz und sind damit grundsätzlich erstattungsfähig. Dabei gilt:
- Begrenzung auf maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer – einschließlich Material- und Laborkosten.
- Erstattungsfähig sind Rechnungsbeträge im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ).
- Die Gesamterstattung einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung darf 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.
Zur Erstattung muss zusammen mit der Rechnung ein von der GKV genehmigter und abgerechneter Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.
Kieferorthopädie: Nicht versichert
Die Bedingungen der HanseMerkur-Zahnzusatztarife stellen klar: Aufwendungen für Material- und Laborkosten im Zusammenhang mit Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes (im stationären Wahlleistungsbereich). Auch bei der Auslandsreise-Leistung besteht kein Leistungsanspruch für kieferorthopädische Behandlung.
Für eine gezielte KFO-Versorgung Erwachsener liegen in den vorliegenden Zahnersatz-Tarifen keine Leistungszusagen vor.
Erstattungshöhe und Höchstbeträge
Die Höhe der Erstattung hängt vom konkreten Tarif ab. Beispiel Tarif EZ: Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz werden zu 30 % ersetzt, in den ersten Jahren mit gestaffelten Höchstbeträgen:
- bis Ende 1. Versicherungsjahr: insgesamt 180 EUR
- bis Ende 2. Versicherungsjahr: insgesamt 360 EUR
- bis Ende 3. Versicherungsjahr: insgesamt 540 EUR
- bis Ende 4. Versicherungsjahr: insgesamt 720 EUR
- ab dem 5. Versicherungsjahr: unbegrenzt
Ist der Zahnersatz wegen eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Unfalls erforderlich, entfallen diese Höchstbeträge für den jeweiligen Versicherungsfall. Je nach Tarif-Kombination (z. B. EZ, EZT, EZP) fallen Erstattungssatz und Leistungen unterschiedlich aus.
Testurteile Stiftung Warentest (2026)
Mehrere HanseMerkur-Zahntarife wurden im Zahnzusatz-Test der Stiftung Warentest (Stand 01.01.2026) bewertet:
- HanseMerkur EZL: SEHR GUT (0,6)
- HanseMerkur EZK: SEHR GUT (1,1)
- HanseMerkur EZ + EZT (+ EZP/EZP2/EZP3): SEHR GUT (1,2)
- HanseMerkur EZ + EZE (+ EZP-Varianten): GUT (2,2)
- HanseMerkur EZ allein / mit EZP-Varianten: BEFRIEDIGEND (3,3)
Die Wartezeit liegt bei den getesteten HanseMerkur-Tarifen überwiegend bei 6 Monaten; beim EZL wurde keine Wartezeit ausgewiesen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Krankenzusatzversicherung (Tarife EG, ES, EST, EZ, EVHS u. a.); Stiftung Warentest, Zahnzusatzversicherungen, Stand 01.01.2026