Bei den HanseMerkur Zahnergänzungstarifen (z. B. EZ, EZT, EZL) sind laut Bedingungen vor allem gesondert vereinbarte ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen im Rahmen eines stationären Aufenthalts vom Versicherungsschutz ausgenommen. In den reinen Zahnersatz-Tarifen (z. B. EG, EZ) sind außerdem Material- und Laborkosten nur erstattungsfähig, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers aufgeführt sind, und die Erstattung für Implantate ist auf maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer begrenzt. Zusätzlich gelten anfängliche Höchstbeträge (Zahnstaffel) und – je nach Tarif – eine Wartezeit. Die genauen Ausschlüsse hängen vom konkret gewählten Tarif ab.
Konkrete Ausschlüsse laut Bedingungen
- Stationäre Zahnbehandlung: Gesondert vereinbarte ärztliche oder zahnärztliche Behandlung im Rahmen eines stationären Aufenthalts ist nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes (z. B. Tarife EG, EZ, ES, EST).
- Material- und Laborkosten im Krankenhaus: Aufwendungen für Material- und Laborkosten im Zusammenhang mit Zahnbehandlung, -ersatz oder Kieferorthopädie sind bei den stationären Tarifen (clinic A, clinic S, clinic U) nicht versichert.
- Begrenzung Implantate: Die Erstattung für implantologische Leistungen inkl. Material- und Laborkosten ist auf maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer beschränkt (z. B. Tarif EG, EST, EZ).
- Tarif ES – kein Inlay/Implantat: Im Tarif ES werden Aufwendungen für Inlays und Implantate ausdrücklich nicht erstattet.
- Labor nur nach Preisverzeichnis: Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien sind nur erstattungsfähig, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers aufgeführt sind und dessen Höchstbeträge nicht überschreiten.
Höchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten Jahren
In mehreren Zahnersatz-Tarifen (z. B. EG, EZ) gelten zu Vertragsbeginn gestaffelte Höchstbeträge für die Gesamterstattung:
- bis Ende 1. Versicherungsjahr: 180 EUR
- bis Ende 2. Versicherungsjahr: 360 EUR
- bis Ende 3. Versicherungsjahr: 540 EUR
- bis Ende 4. Versicherungsjahr: 720 EUR
- ab dem 5. Versicherungsjahr: unbegrenzt
Bei Zahnersatz wegen eines nach Vertragsbeginn eingetretenen Unfalls entfallen diese Höchstbeträge für den jeweiligen Versicherungsfall. Zudem darf die Gesamterstattung inkl. GKV-Vorleistung 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.
Weitere Einschränkungen und Nachweise
- Heil- und Kostenplan nötig: Zur Erstattung von Zahnersatz muss ein von der GKV genehmigter und abgerechneter Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.
- Gebührenrahmen: Erstattungsfähig sind Aufwendungen nur im Rahmen der geltenden GOZ bzw. GOÄ.
- Begrenzter Erstattungsprozentsatz: Je nach Tarif werden z. B. im Tarif ES 25 %, in den Tarifen EG/EZ/EST 30 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz ersetzt.
Testurteil Stiftung Warentest 2026
Mehrere HanseMerkur-Zahntarife wurden im Test der Stiftung Warentest (Stand 01.01.2026) bewertet, u. a.:
- HanseMerkur EZL: SEHR GUT (0,6)
- HanseMerkur EZK: SEHR GUT (1,1)
- HanseMerkur EZ + EZT (+ Bausteine): SEHR GUT (1,2)
- HanseMerkur EZ (allein): BEFRIEDIGEND (3,3)
Für mehrere dieser Tarife gibt Stiftung Warentest eine Wartezeit von 6 Monaten an. Die Note hängt stark vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs ab.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Besondere Bedingungen Krankenzusatzversicherung (Tarife EG, ES, EST, EZ, clinic A/S/U); Stiftung Warentest, Zahnzusatzversicherungen, Stand 01.01.2026