Zur konkreten Bearbeitungs- bzw. Auszahlungsdauer für eingereichte Rechnungen bei der HanseMerkur Krankenzusatzversicherung liegen in den vorliegenden Versicherungsbedingungen keine festen Fristen vor. Die Bedingungen regeln vor allem, welche Leistungen erstattet werden und welche Nachweise (z. B. Rechnungen, genehmigter Heil- und Kostenplan) dafür einzureichen sind. Für die tatsächliche Bearbeitungszeit im Einzelfall wenden Sie sich am besten direkt an den HanseMerkur Kundenservice.
Was die Bedingungen zur Erstattung regeln
Die Tarifbedingungen der HanseMerkur Krankenzusatzversicherung enthalten keine Angabe zu einer konkreten Bearbeitungs- oder Auszahlungsdauer. Geregelt ist dagegen, welche Unterlagen für eine Erstattung vorgelegt werden müssen:
- Beim Zahnersatz (z. B. Tarife EG, ES, EST, EZ) muss zusammen mit der Rechnung ein von der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigter und abgerechneter Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt werden.
- Bei stationären Wahlleistungen (z. B. Tarife clinic A, clinic S, clinic U) sind mit den Behandlungskostenrechnungen entsprechende Nachweise zur Unterbringungsart (Ein- oder Zweibettzimmer) vorzulegen.
Je vollständiger die eingereichten Unterlagen sind, desto zügiger kann die Erstattung in der Regel bearbeitet werden.
Wo Sie die konkrete Bearbeitungszeit erfahren
Da die Bedingungen keine feste Frist nennen, hängt die tatsächliche Dauer vom Einzelfall und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Verbindliche Auskunft zur Bearbeitungszeit erhalten Sie direkt bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. 040 4119-1100, oder über die offizielle Website www.hansemerkur.de.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Krankenzusatzversicherung (Besondere Bedingungen/Tarife); HanseMerkur Krankenversicherung AG, offizielle Website