Melden Sie einen Unfall der Haftpflichtkasse möglichst zügig – versehentlich zu spät gemeldete, zunächst geringfügige Verletzungen gelten laut Bedingungen jedoch nicht als Obliegenheitsverletzung, und bei versehentlichen Obliegenheitsverletzungen besteht keine Leistungsfreiheit. Im Todesfall beginnt die Meldefrist erst mit Kenntnisnahme und beträgt (im Tarif Einfach Gut) 7 Tage; in Einfach Besser und Einfach Komplett ist die Meldefrist bei Unfalltod gestrichen. Wichtig sind außerdem die Fristen zur Invalidität: Der Eintritt muss innerhalb von 15/18/24 Monaten erfolgen, die Anmeldung bis 18/24/36 Monaten (je nach Tarif Gut/Besser/Komplett).
So läuft die Schadenmeldung ab
- Unfall zeitnah melden: Informieren Sie die Haftpflichtkasse über den Unfall. Versehentlich verspätete Meldungen bei zunächst geringfügiger Verletzung gelten laut Bedingungen nicht als Obliegenheitsverletzung.
- Ärztliche Behandlung dokumentieren: Befunde und ärztliche Unterlagen sind Grundlage für die Feststellung einer möglichen Invalidität.
- Invalidität ärztlich feststellen und anmelden: Bleibende Beeinträchtigungen müssen innerhalb der Tarif-Fristen eintreten und angemeldet werden (siehe Fristen unten).
- Leistungsprüfung durch den Versicherer: Je nach Unfallfolge kommen z. B. Invaliditätsleistung, Krankenhaustage-/Genesungsgeld, Sofortleistungen oder Todesfallleistung in Betracht.
Wichtige Fristen (je nach Tarif)
Die Fristen unterscheiden sich nach Tarif (Einfach Gut / Einfach Besser / Einfach Komplett):
- Eintritt der Invalidität: 15 / 18 / 24 Monate
- Invaliditätsanmeldung bis: 18 / 24 / 36 Monate
- Meldefrist bei Tod: In Einfach Gut beginnt sie erst mit Kenntnisnahme und beträgt 7 Tage; in Einfach Besser und Einfach Komplett ist die Meldefrist bei Unfalltod gestrichen.
Was die Meldung erleichtert
- Keine Leistungsfreiheit bei versehentlichen Obliegenheitsverletzungen (alle Tarife).
- Vorschusszahlungen vor Abschluss des Heilverfahrens sind möglich – bis maximal 20.000 EUR (Einfach Gut), 100.000 EUR (Einfach Besser) bzw. bis zur Invaliditätssumme (Einfach Komplett).
- Sofortleistung bei schweren Verletzungen: 3 % / 5 % / 20 % der Invaliditäts-Grundsumme (max. 5.000 / 10.000 / 20.000 EUR) je nach Tarif.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Unfallversicherung (Stand 01.06.2019)