Zu den genauen Kündigungsfristen und Formalitäten der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse liegen in den uns vorliegenden Leistungsunterlagen keine vollständigen Angaben vor. Belegt ist nur, dass bei dauernder Pflegebedürftigkeit bzw. Geisteskrankheit eine rückwirkende Kündigung durch den Versicherungsnehmer möglich ist (nicht durch den Versicherer) und dass im Tarif „Einfach Komplett" eine Kündigungsfristverkürzung bei der Umstellung von Kinder- auf Erwachsenen-Tarif gilt. Für die allgemeine ordentliche Kündigung wenden Sie sich bitte direkt an die Haftpflichtkasse oder prüfen Sie Ihren Versicherungsschein und die vollständigen Versicherungsbedingungen.
Was in den Leistungsunterlagen zur Kündigung steht
Die vorliegende Leistungsübersicht der Unfallversicherung nennt nur einzelne Sonderregelungen rund um das Thema Kündigung. Konkrete Standard-Kündigungsfristen für eine normale (ordentliche) Vertragsbeendigung sind dort nicht aufgeführt:
- Rückwirkende Kündigung durch den Versicherungsnehmer: Bei dauernder Pflegebedürftigkeit bzw. Geisteskrankheit ist eine rückwirkende Kündigung durch den Versicherungsnehmer möglich – nicht durch den Versicherer (gilt laut Übersicht tarifübergreifend).
- Kündigungsfristverkürzung bei Tarifumstellung: Bei Umstellung vom Kinder-Tarif auf den Erwachsenen-Tarif gilt im Tarif Einfach Komplett eine verkürzte Kündigungsfrist.
Für die üblichen Fragen – also Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist zum Ablauf und Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung – liegen uns keine Angaben vor.
So gehen Sie bei der Kündigung praktisch vor
- Versicherungsschein prüfen: Dort finden Sie Vertragsbeginn, Laufzeit und Hauptfälligkeit – wichtig für die Berechnung der Kündigungsfrist.
- Vollständige Bedingungen heranziehen: Laut Haftpflichtkasse sind die maßgeblichen Versicherungsbedingungen jederzeit anforderbar und einsehbar; sie enthalten die genauen Kündigungsregeln.
- Schriftlich kündigen: Geben Sie Vertrags-/Versicherungsscheinnummer, Name und das gewünschte Beendigungsdatum an und bitten Sie um eine Bestätigung.
- Direkt nachfragen: Bei Unsicherheit zu Frist und Form wenden Sie sich an die Haftpflichtkasse bzw. Ihren Vermittler.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Unfallversicherung (Stand 01.06.2019)