Eine feste Auszahlungsfrist in Tagen nennen die Leistungsunterlagen der Haftpflichtkasse Unfallversicherung nicht. Vor Abschluss des Heilverfahrens sind jedoch Vorschusszahlungen vorgesehen – bei „Einfach Gut" bis 20.000 EUR, bei „Einfach Besser" bis 100.000 EUR und bei „Einfach Komplett" bis zur vollen Invaliditätssumme. Bei schweren Verletzungen gibt es zusätzlich eine Sofortleistung von 3 bis 20 % der Invaliditäts-Grundsumme (Stand Oktober 2026).
Vorschusszahlungen je Tarif
Damit Sie nicht bis zum Abschluss des gesamten Heilverfahrens auf Geld warten müssen, sind Vorschüsse vorgesehen:
- Einfach Gut: Vorschuss vor Abschluss des Heilverfahrens bis maximal 20.000 EUR (auch ohne vereinbarte Todesfallsumme)
- Einfach Besser: bis 100.000 EUR
- Einfach Komplett: bis zur Höhe der Invaliditätssumme
Sofortleistung bei schweren Verletzungen
Zusätzlich zahlt die Haftpflichtkasse bei schweren Verletzungen eine Sofortleistung:
- Einfach Gut: 3 % der Invaliditäts-Grundsumme, maximal 5.000 EUR
- Einfach Besser: 5 % der Invaliditäts-Grundsumme, maximal 10.000 EUR
- Einfach Komplett: 20 % der Invaliditäts-Grundsumme, maximal 20.000 EUR
Fristen rund um die Invalidität
Die endgültige Invaliditätsleistung setzt voraus, dass eine dauerhafte Beeinträchtigung festgestellt ist. Hierfür gelten je nach Tarif unterschiedliche Fristen:
- Frist für den Eintritt der Invalidität: 15 Monate (Einfach Gut), 18 Monate (Einfach Besser), 24 Monate (Einfach Komplett)
- Invaliditätsanmeldung bis: 18 Monate (Einfach Gut), 24 Monate (Einfach Besser), 36 Monate (Einfach Komplett)
Eine konkrete Zahl, nach wie vielen Tagen das Geld auf dem Konto ist, nennen die Leistungsunterlagen nicht – diese richtet sich nach der Bearbeitung des Einzelfalls.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Unfallversicherung (Stand 01.06.2019)