Ja, die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse deckt Unfälle beim Sport grundsätzlich mit ab – ein klassischer Sportunfall ist als Unfall im Sinne der Bedingungen versichert. Für einzelne risikoreichere Aktivitäten enthalten die Tarife ausdrückliche Einschlüsse: So sind z. B. Kitesurfen sowie Freizeitrennen mit Karts auf Kartbahnen mitversichert, tauchtypische Gesundheitsschäden sind je nach Tarif bis 50.000 EUR (Einfach Besser) bzw. 100.000 EUR (Einfach Komplett) gedeckt. Welche Sportarten konkret gelten, hängt vom gewählten Tarif (Einfach Gut, Einfach Besser, Einfach Komplett) ab; eine pauschale Liste zu „Extremsport“ liegt in den Leistungsübersichten nicht vor.
Welche Sport-Risiken ausdrücklich versichert sind
- Kitesurfen: in allen drei Tarifen (Einfach Gut, Besser, Komplett) mitversichert.
- Freizeitrennen mit Karts auf Kartbahnen: mitversichert (in Einfach Besser und Einfach Komplett).
- Tauchen – tauchtypische Gesundheitsschäden: Therapie- und Druckkammerkosten bis 50.000 EUR (Einfach Besser) bzw. 100.000 EUR (Einfach Komplett).
- Druckkammerkosten unabhängig von Tauchregeln: der Ersatz ist nicht an die Einhaltung der Tauchregeln geknüpft (in den höheren Tarifen).
- Helmklausel: Berücksichtigung beim Tragen eines geeigneten Helms bei unfallbedingten Kopfverletzungen (höherer Tarif).
Fahrtveranstaltungen zur Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit sind laut Leistungsübersicht ebenfalls erfasst.
Tarifunterschiede auf einen Blick
Die drei Tarife unterscheiden sich im Umfang:
- Einfach Gut: Grundschutz, Kitesurfen mitversichert.
- Einfach Besser: zusätzlich u. a. Freizeit-Kartrennen und Tauchschäden bis 50.000 EUR.
- Einfach Komplett: größter Umfang, u. a. Tauchschäden bis 100.000 EUR, Helmklausel.
Für Berufe mit höherem Risiko erfolgt die Beitragsberechnung nach Gefahrengruppen. Welche konkrete Sportart in Ihrem Fall gedeckt ist, sollte vor Abschluss anhand der Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Wichtig: Nicht alles ist pauschal gedeckt
Die Leistungsübersichten benennen einzelne Sport-Einschlüsse namentlich, enthalten aber keine abschließende Positivliste für „Risiko-“ oder „Extremsport“. Für Sportarten, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, gilt: Entscheidend ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rückfrage beim Versicherer, ob die geplante Aktivität eingeschlossen ist. Diese Angaben entsprechen dem Stand Oktober 2026; maßgeblich bleiben stets die gültigen Bedingungen.
Testeinordnung
Im Unfallversicherungs-Test der Stiftung Warentest (Stand 01.10.2025) erhielt der Tarif Die Haftpflichtkasse „Einfach Komplett“ (Gliedertaxe PremiumPlus) das Qualitätsurteil GUT (1,9), der Tarif „Einfach Gut“ (Gliedertaxe Standard) das Urteil BEFRIEDIGEND (2,8). Das Testurteil bewertet den Gesamtschutz, nicht speziell Sportrisiken.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Unfallversicherung (Stand 01.06.2019); Stiftung Warentest, Unfallversicherungen, Stand 01.10.2025