Ja. In der Haftpflichtkasse Unfallversicherung sind kosmetische Operationen sowie Bergungs-, Such- und Transportkosten beitragsfrei mitversichert. Die Höhe hängt vom Tarif ab: Bei „Einfach Besser" und „Einfach Komplett" sind kosmetische Operationen bis 100.000 EUR bzw. 500.000 EUR und Bergungskosten bis 100.000 EUR bzw. 500.000 EUR abgedeckt (Stand Leistungsübersicht 01.06.2019).
Kosmetische Operationen – Leistung je Tarif
Die Übernahme kosmetischer Operationen nach einem Unfall gehört zu den beitragsfreien Leistungen. Laut Leistungsübersicht gilt:
- Einfach Gut: keine Angabe zu einer Höhe (nicht ausgewiesen)
- Einfach Besser: bis 100.000 EUR
- Einfach Komplett: bis 500.000 EUR
Bergungs-, Such- und Transportkosten
Ebenfalls als beitragsfreie Leistung enthalten sind Bergungs-, Such- und Transportkosten:
- Einfach Besser: bis 100.000 EUR
- Einfach Komplett: bis 500.000 EUR
Zusätzlich übernimmt der Versicherer Mehrkosten für die Rückkehr zum ständigen Wohnsitz nach ärztlicher Anordnung sowie – je nach Tarif – weitere Rückhol-, Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen.
Weitere beitragsfreie Zusatzleistungen
- Kostenübernahme für Flugrückholung (tarifabhängig enthalten)
- Kurkostenbeihilfe (z. B. bei „Einfach Komplett" ab einer Woche Kuraufenthalt bis 500.000 EUR)
- Zahnersatz bei beschädigten natürlichen Zähnen (bei „Einfach Komplett" für alle natürlichen Zähne)
- Bei Tod im Ausland wahlweise Rücküberführung oder Bestattung
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Unfallversicherung (Stand 01.06.2019)