Ja. Der Hausrat ist am Versicherungsort – also innerhalb der im Versicherungsschein genannten Wohnung samt zugehöriger Räume wie Keller – versichert. Zusätzlich greift die Außenversicherung: Sie erweitert den Schutz auf Hausrat außerhalb der Wohnung (z. B. auf Reisen) gegen dieselben Gefahren wie am Versicherungsort (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl). Für Naturgefahren besteht über die Außenversicherung Schutz nur innerhalb von Gebäuden. Garagen gelten nur dann als Versicherungsort, wenn sie dem Versicherungsschein nach dazugehören – das hängt vom konkreten Vertrag ab.
Keller und zugehörige Räume
Versichert ist der Hausrat am Versicherungsort, also in der Wohnung und den dazugehörigen Räumen, die im Versicherungsschein genannt sind. Dazu zählen üblicherweise auch Kellerräume, die zur Wohnung gehören.
- Für bestimmte Gegenstände gelten besondere Einschlüsse, etwa der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen (bis 1.750 EUR, Tarif Exklusiv).
- Auch Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle u. Ä. sind gegen einfachen Diebstahl aus gemeinschaftlichen Räumen versichert, die der Wohnung zugeordnet sind (bis 500 EUR, Tarif Exklusiv).
Der genaue Umfang (welche Räume zum Versicherungsort zählen) ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
Garage
Ob die Garage mitversichert ist, hängt davon ab, ob sie laut Versicherungsschein zum Versicherungsort gehört. Dazu liegt in den Unterlagen keine pauschale Aussage vor – prüfen Sie Ihren konkreten Vertrag.
Für Sachen im verschlossenen Kraftfahrzeug gibt es einen eigenen Einschluss: Versichert ist der Diebstahl nach dem Aufbrechen eines verschlossenen Kfz innerhalb Deutschlands (Entschädigung je Versicherungsfall auf 1.500 EUR begrenzt, Tarif Exklusiv). Ausgenommen sind u. a. Wertsachen, Smartphones, Foto-/Videogeräte und EDV-Geräte.
Auf Reisen – die Außenversicherung
Die Außenversicherung erweitert den Schutz auf Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet – also auch auf Reisen. Abgedeckt sind laut HanseMerkur dieselben Gefahren wie am Versicherungsort: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Elementarschäden (falls versichert).
- Für Naturgefahren besteht über die Außenversicherung Schutz nur innerhalb von Gebäuden.
- Laut Website werden auch Diebstahl aus Kraftfahrzeugen oder am Arbeitsplatz übernommen – mit tarifabhängigen Leistungsobergrenzen.
Weitere ortsbezogene Einschlüsse
- Diebstahl aus dem Krankenzimmer bei stationärem Aufenthalt: bis 500 EUR, für Wertsachen bis 100 EUR (Tarif Exklusiv).
- Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten auf dem umfriedeten Grundstück: bis 1.750 EUR (Tarif Exklusiv).
- Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung ist nur versichert, wenn dieser Zusatzbaustein vereinbart ist (laut Website z. B. ab 1,06 EUR).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Hausratversicherung Exklusiv (HMHB 2018 Exklusiv); HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de), Stand Oktober 2026