Melden Sie einen Schaden an Ihrem Hausrat der HanseMerkur unverzüglich (also so schnell wie möglich). Anschließend klärt die HanseMerkur mit Ihnen das weitere Vorgehen. Bei Diebstahl- und Einbruchschäden müssen Sie den Vorfall zusätzlich unverzüglich bei der Polizei anzeigen; beim versicherten Fahrraddiebstahl ist die Polizeianzeige ausdrücklich vorgeschrieben (Stand: Oktober 2026).
So gehen Sie im Schadenfall vor
- Schaden sofort melden: Benachrichtigen Sie die HanseMerkur unverzüglich, wenn ein Schadenfall passiert. Der Versicherer klärt dann mit Ihnen das weitere Vorgehen (Quelle: HanseMerkur Hausratversicherungsbedingungen Exklusiv).
- Polizei einschalten: Bei Einbruchdiebstahl, Raub oder Diebstahl sollten Sie den Vorfall der Polizei anzeigen. Beim mitversicherten Fahrraddiebstahl ist die unverzügliche Anzeige bei der Polizei ausdrücklich vorgeschrieben (Quelle: Bedingungen, Ziffer 5.10.1).
- Nachweise sichern: Bewahren Sie Belege auf (z. B. Kaufbelege). Beim Fahrrad müssen Sie Kaufbeleg sowie Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer beschaffen und aufbewahren (Quelle: Bedingungen, Ziffer 5.10).
Wichtige Obliegenheiten beim Fahrraddiebstahl
Ist der Baustein Fahrraddiebstahl vereinbart, gelten besondere Pflichten im Schadenfall:
- Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
- Sie müssen nachweisen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde (Quelle: Bedingungen, Ziffer 5.10.1).
Werden diese Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein (Quelle: Bedingungen, Ziffer 5.10.2).
Kontakt zur HanseMerkur
Die HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG erreichen Sie unter folgender Anschrift:
- HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
- Telefon: 040 4119-0
- Fax: 040 4119-3257
- Website: www.hansemerkur.de
Den genauen Meldeweg für Ihren konkreten Schaden (z. B. Online-Formular oder Schaden-Hotline) stimmen Sie am besten direkt mit der HanseMerkur ab; dazu liegen in den vorliegenden Quellen keine weiteren Detailangaben vor.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Hausratversicherung Exklusiv (HMHB 2018 Exklusiv); HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de)