Die HanseMerkur Hausratversicherung verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten festen Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Bei einer vereinbarten Laufzeit von mehr als drei Jahren haben Sie zudem ein Kündigungsrecht zum Ablauf des dritten oder jeden darauf folgenden Jahres. Kurzfristverträge enden automatisch zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine konkrete Kündigungsfrist in Tagen/Monaten zur ordentlichen Kündigung nennen die vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich – maßgeblich sind der Versicherungsschein und die vertraglich vereinbarte Laufzeit.
Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung
- Der Vertrag wird nach Ihrem Wunsch für die Dauer von einem oder mehreren Jahren geschlossen, sofern keine Laufzeit von weniger als einem Jahr vereinbart wird (Kurzfristvertrag).
- Nach Ablauf der vereinbarten festen Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird.
- Kurzfristverträge erlöschen zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(Quelle: HanseMerkur Hausratversicherungsbedingungen Exklusiv, HMHB 2018)
Kündigung bei langen Laufzeiten
Bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren haben Sie ein Kündigungsrecht zum Ablauf des dritten oder jeden darauf folgenden Jahres. Diese Regelung entspricht der gesetzlichen Vorgabe für Mehrjahresverträge.
Außerordentliches Kündigungsrecht
- Bei einer Beitragserhöhung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Laut offizieller Website kann der Vertrag gekündigt werden, wenn sich der Beitrag aufgrund höherer Beitragssätze vor Ort erhöht.
- Erhöht sich im Rahmen einer Vertragsänderung (nach Anzeigepflichtverletzung) der Beitrag um mehr als 10 % oder wird eine Gefahr ausgeschlossen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung fristlos kündigen.
(Quellen: HMHB 2018 Exklusiv; HanseMerkur, offizielle Website)
Was in den Bedingungen nicht genau steht
Die vorliegenden Unterlagen nennen keine konkrete Frist in Tagen oder Monaten für die ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf. Maßgeblich sind die im Versicherungsschein genannte Laufzeit und die dort vereinbarten Bestimmungen. Für den genauen Fristablauf prüfen Sie bitte Ihren persönlichen Versicherungsschein oder fragen direkt beim Versicherer nach.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Hausratversicherung Exklusiv (HMHB 2018); HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de)