Melden Sie den Schaden der HanseMerkur unverzüglich. Je nach Schadenart benötigen Sie eine Schadenaufstellung der zerstörten, beschädigten oder abhandengekommenen Sachen sowie Nachweise zum Wert (z. B. Kaufbelege). Bei Einbruchdiebstahl, Raub und Fahrraddiebstahl ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige erforderlich; beim Fahrrad müssen Sie außerdem Kaufbeleg und Rahmennummer belegen. (Quelle: HanseMerkur Hausratversicherungsbedingungen Exklusiv, HMHB 2018)
Grundsätzliche Pflichten im Schadenfall
Laut den HanseMerkur Hausratversicherungsbedingungen (HMHB 2018 Exklusiv) gilt im Schadenfall:
- Unverzügliche Meldung: Benachrichtigen Sie die HanseMerkur sofort, wenn ein Schaden eingetreten ist. Das weitere Vorgehen wird dann mit Ihnen geklärt.
- Schadennachweis: Der Versicherungswert richtet sich in der Regel nach dem Neuwert (Betrag für die Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte). Für die Entschädigungsermittlung ist daher eine nachvollziehbare Aufstellung der betroffenen Sachen samt Wertangaben wichtig.
Hinweis: Eine abschließende Liste aller einzureichenden Dokumente geben die vorliegenden Bedingungen nicht vor – maßgeblich ist die konkrete Abstimmung mit der HanseMerkur im Schadenfall.
Einbruchdiebstahl und Raub
Bei Diebstahl- und Raubschäden ist eine polizeiliche Anzeige die zentrale Nachweisgrundlage. Zu den versicherten Fällen zählen u. a. Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub (Ziffer 4 HMHB 2018). Zur Dokumentation des Schadens empfiehlt sich eine Stehlgutliste (Aufstellung der abhandengekommenen Sachen) sowie Belege zum Wert der entwendeten Gegenstände.
Fahrraddiebstahl (Zusatzbaustein)
Ist der Fahrraddiebstahl mitversichert (Ziffer 5.10), gelten besondere Obliegenheiten:
- Polizeiliche Anzeige: Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
- Nachweis der Nicht-Wiederbeschaffung: Sie müssen belegen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit der Diebstahlanzeige wieder herbeigeschafft wurde.
- Kaufbeleg und Rahmennummer: Kaufbeleg sowie Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer sind zu beschaffen und aufzubewahren. Fehlen diese, ist eine Entschädigung nur möglich, wenn die Merkmale anderweitig nachgewiesen werden.
Nützliche Nachweise vorab sammeln
Damit die Regulierung reibungslos läuft, helfen Belege, die den Wert des Hausrats dokumentieren:
- Kaufbelege, Rechnungen oder Quittungen für höherwertige Gegenstände
- Fotos der beschädigten oder zerstörten Sachen
- Bei Wertsachen (z. B. Schmuck, Uhren): entsprechende Nachweise, da hier Entschädigungsgrenzen gelten
Die HanseMerkur entschädigt in der Regel zum Neuwert; eine gute Dokumentation erleichtert die Feststellung von Umfang und Höhe der Leistung.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur Hausratversicherungsbedingungen Exklusiv (HMHB 2018); HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/hausratversicherung)