Ja, bei der HanseMerkur Hausratversicherung gelten für Wertsachen und Bargeld Entschädigungsgrenzen, die mit der Tarifvariante steigen. Wertsachen sind je nach Tarif bis 20 %, 30 % oder 40 % der Versicherungssumme entschädigungsfähig (Premium / Exklusiv / Top). Für Schmuck und Uhren gelten 20.000 / 25.000 / 35.000 EUR, für Bargeld 1.500 / 2.000 / 3.000 EUR (Stand laut Website: Oktober 2026).
Entschädigungsgrenzen nach Tarif
Die Grenzen hängen von der gewählten Variante ab (Premium / Exklusiv / Top):
- Wertsachen allgemein: bis 20 % / 30 % / 40 % der Versicherungssumme
- Schmuck und Uhren: bis 20.000 EUR / 25.000 EUR / 35.000 EUR
- Bargeld: bis 1.500 EUR / 2.000 EUR / 3.000 EUR
Zu den Wertsachen zählen laut HanseMerkur u. a. Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold und Platin sowie Uhren.
Was bedeutet das praktisch?
Die Begrenzung bei Wertsachen gilt prozentual zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei einer Versicherungssumme von z. B. 32.500 EUR wären das im Tarif Premium (20 %) rund 6.500 EUR, im Tarif Top (40 %) rund 13.000 EUR. Für Schmuck/Uhren und Bargeld gelten zusätzlich die oben genannten festen Euro-Höchstbeträge.
Wenn Ihr Wertsachenbestand höher ist, kann ein höherwertiger Tarif oder die Aufbewahrung in einem Wertschutzschrank sinnvoll sein. Details zu Wertschutzschränken und Entschädigungsgrenzen für Wertsachen regeln die Versicherungsbedingungen (u. a. Ziffer 21).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/hausratversicherung); HanseMerkur Hausratversicherungsbedingungen (HMHB 2018 Exklusiv)