Ja – bei der HanseMerkur Hausratversicherung (Bedingungen Exklusiv) ist der Keller als Teil der versicherten Wohnung mitversichert, sofern der Dieb durch Einbruch (also mit Gewalt, falschem Schlüssel o. ä.) in den Raum eindringt. Entschädigt wird dann der Hausrat, der durch Einbruchdiebstahl abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird. Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren ist dagegen grundsätzlich nicht versichert; nur für einzelne, in den Bedingungen genannte Gegenstände gilt der einfache Diebstahl aus Gemeinschaftsräumen (z. B. Fahrräder bei vereinbartem Zusatzbaustein, Waschmaschinen oder Kinderwagen bis zu festgelegten Grenzen).
Wann der Keller als versicherter Raum zählt
Der Versicherungsschutz greift bei Einbruchdiebstahl, wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mit falschem Schlüssel bzw. mit Werkzeugen eindringt (Ziffer 4.1 der HanseMerkur Hausratversicherungsbedingungen Exklusiv). Ein zur Wohnung gehörender, abschließbarer Kellerraum ist damit als Teil des Versicherungsorts erfasst. Auch das Aufbrechen eines Behältnisses im Keller (z. B. eines verschlossenen Schranks) gilt als Einbruchdiebstahl.
- Versichert: Diebstahl aus dem Keller mit nachweisbaren Einbruchspuren (aufgebrochene Tür, aufgebrochenes Behältnis).
- Nicht versichert: einfacher Diebstahl ohne Einbruch (z. B. aus einem offenen oder unverschlossenen Kellerabteil), soweit keine Sonderregel greift.
Einfacher Diebstahl aus Gemeinschaftsräumen: Sonderfälle
Für bestimmte Gegenstände ersetzt die HanseMerkur auch den einfachen Diebstahl aus Gemeinschaftsräumen (z. B. gemeinschaftlichem Keller oder Waschkeller), allerdings mit festen Entschädigungsgrenzen:
- Waschmaschinen und Wäschetrockner aus Gemeinschaftsräumen: zusammen mit Gartenmöbeln/-geräten auf 1.750 EUR begrenzt (Ziffer 5.2).
- Kinderwagen, Kinderkarren, Rollatoren, Rollstühle, Gehhilfen, Grills, Kinderspiel- und Sportgeräte aus der Wohnung zugeordneten Gemeinschaftsräumen: auf 500 EUR begrenzt (Ziffer 5.7).
- Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs: nur bei vereinbartem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl (Ziffer 5.10), Entschädigung bis zum im Versicherungsschein genannten Betrag.
Was Sie im Schadenfall beachten sollten
Melden Sie einen Einbruchdiebstahl aus dem Keller unverzüglich der Polizei und dem Versicherer. Bewahren Sie Nachweise über die gestohlenen Sachen (Kaufbelege, Fotos) auf. Für Wertsachen (z. B. Schmuck, Bargeld) gelten laut offizieller Website tarifabhängige Entschädigungsgrenzen – deshalb sollten solche Gegenstände nicht ungesichert im Keller gelagert werden. Für Fahrräder ist zudem der Kaufbeleg mit Rahmennummer aufzubewahren.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur Hausratversicherungsbedingungen Exklusiv (HMHB 2018 Exklusiv); HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/hausratversicherung)