Die Idee einer Positivliste in der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht sich auf ein Verzeichnis von Arzneimitteln, die aufgrund ihrer nachgewiesenen Wirksamkeit, Sicherheit und Kosteneffizienz für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen qualifiziert sind. Ziel einer solchen Liste wäre es, eine transparente und effiziente Grundlage für die Erstattungsfähigkeit von Medikamenten zu schaffen, indem nur jene Präparate aufgenommen werden, deren therapeutischer Nutzen eindeutig belegt ist. Dies soll nicht nur zur Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung beitragen, sondern auch die Ausgaben im Gesundheitssystem steuern helfen.
Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern, wo Positivlisten ein etabliertes Instrument der Arzneimittelpolitik darstellen, existiert in Deutschland aktuell keine derartige Liste für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Medikamenten basiert hier auf anderen Mechanismen und Regelungen, die eine Bewertung der Wirksamkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln beinhalten.
Die Abwesenheit einer Positivliste in Deutschland bedeutet, dass die Beurteilung und Entscheidung über die Kostenübernahme für Medikamente auf individueller Basis und gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben erfolgt.