Die Künstlersozialversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Krankenversicherung, der speziell für Künstler und Publizisten in Deutschland konzipiert wurde. Sie ermöglicht diesen Berufsgruppen den Zugang zu den Sozialversicherungssystemen, indem sie die Beitragszahlungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung regelt.
Ein wesentliches Merkmal der Künstlersozialversicherung ist, dass Künstler und Publizisten nur die Hälfte des üblichen Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen müssen. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Künstlersozialabgabe, die von Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten, erhoben wird, finanziert. Dies soll die finanzielle Last für selbstständige Künstler und Publizisten mindern und ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am Sozialversicherungssystem ermöglichen.
Zusatzbeiträge, die von den gesetzlichen Krankenkassen individuell festgelegt werden können, sind ebenfalls von den Versicherten zu tragen. Allerdings wird auch hier die Belastung durch die Künstlersozialkasse (KSK) abgefedert, indem sie die Hälfte dieser Zusatzbeiträge übernimmt.
Eine wichtige Bedingung für die Aufnahme in die Künstlersozialversicherung ist die Überschreitung einer Mindesteinkommensgrenze, die jährlich angepasst wird. Dies soll sicherstellen, dass nur diejenigen Künstler und Publizisten in den Genuss der Vergünstigungen kommen, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit bestreiten.
Die Künstlersozialkasse ist für die Verwaltung der Künstlersozialversicherung zuständig. Sie prüft die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht, registriert die Versicherten, zieht die Beiträge ein und leitet diese zusammen mit den Zuschüssen an die entsprechenden Sozialversicherungsträger weiter. Damit spielt die KSK eine zentrale Rolle in der Absicherung des künstlerischen und publizistischen Berufsstandes.