In der gesetzlichen Krankenversicherung findet die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine direkte Anwendung, da diese primär für die Abrechnung ärztlicher Leistungen gegenüber privat versicherten Patienten oder Selbstzahlern konzipiert ist. Die GOÄ definiert, welche medizinischen Leistungen von Ärzten erbracht und wie diese Leistungen abgerechnet werden können. Sie legt detailliert die einzelnen Gebührenpositionen für ärztliche Tätigkeiten fest, einschließlich Untersuchungen, Beratungen, chirurgische Eingriffe, und bildet die Basis für die Honorarabrechnung zwischen Ärzten und Patienten im privaten Versicherungssektor oder bei Selbstzahlern.
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt stattdessen der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), der die Abrechnung ärztlicher Leistungen innerhalb der GKV regelt. Der EBM unterscheidet sich von der GOÄ insbesondere in der Bewertung und Vergütung der medizinischen Leistungen. Während die GOÄ eine individuelle und zum Teil frei verhandelbare Honorierung ermöglicht, basiert der EBM auf festen Vergütungssätzen für bestimmte Leistungen, die zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den kassenärztlichen Vereinigungen ausgehandelt werden.
Die Trennung zwischen GOÄ und EBM spiegelt die Unterschiede zwischen dem privaten und dem gesetzlichen Gesundheitssystem in Deutschland wider. Während die GOÄ mehr Flexibilität und individuelle Vereinbarungen zwischen Arzt und Patient erlaubt, zielt der EBM auf eine standardisierte und gleichmäßige Vergütung ärztlicher Leistungen innerhalb der GKV ab, um eine flächendeckende und gerechte medizinische Versorgung zu gewährleisten.