In der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet der Festzuschuss einen festgelegten Betrag, den die Krankenkasse zur Unterstützung bei bestimmten zahnmedizinischen Leistungen bereitstellt. Der Festzuschuss deckt einen Teil der Kosten für Standardbehandlungen wie Zahnersatz, darunter Kronen, Brücken oder Prothesen. Er ist darauf ausgelegt, einen geregelten Anteil der durchschnittlichen Gesamtkosten einer adäquaten und wirtschaftlichen Versorgung zu übernehmen, unabhängig von den tatsächlichen Behandlungskosten.
Die Höhe des Festzuschusses orientiert sich an einem bundeseinheitlichen Bewertungsmaßstab, der verschiedene zahnmedizinische Behandlungen und die damit verbundenen Kosten auflistet. In der Regel übernimmt die GKV 50% der Kosten, die für die Standardversorgung anfallen. Bei Nachweis einer regelmäßigen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung in den vorangegangenen fünf Jahren kann sich dieser Anteil durch Boni erhöhen, sodass die Krankenkasse einen größeren Teil der Kosten trägt.
Wählt ein Versicherter eine teurere als die standardmäßige Versorgung, muss er die Mehrkosten selbst tragen. Der Festzuschuss bleibt in diesem Fall gleich, deckt also nur einen Teil der höheren Kosten ab. Dieses System soll die Eigenverantwortung der Versicherten stärken und zu einem bewussten Umgang mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anregen.