In der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet der Begriff Fallpauschale ein Abrechnungssystem für Krankenhausleistungen, das seit 2004 verpflichtend eingeführt wurde. Eine Fallpauschale, auch Diagnosis Related Groups (DRG) genannt, ist ein festgelegter Betrag, der für die Behandlung einer bestimmten Diagnose oder eines bestimmten Eingriffs unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer des Patienten im Krankenhaus gezahlt wird.
Das Ziel dieses Systems ist es, die Effizienz und Transparenz der Krankenhausfinanzierung zu steigern und Anreize für eine wirtschaftliche Behandlung zu setzen. Durch die Einführung von Fallpauschalen soll eine kosteneffiziente Versorgung gefördert werden, indem Krankenhäuser dazu angehalten werden, Ressourcen sinnvoll einzusetzen und die Verweildauer der Patienten im Krankenhaus ohne Qualitätsverlust zu optimieren.
Die Verweildauer im Krankenhaus wird durch dieses System indirekt beeinflusst, da Krankenhäuser für eine längere als die kalkulierte Aufenthaltsdauer eines Patienten keine zusätzlichen Mittel erhalten. Dies kann dazu führen, dass Krankenhäuser bestrebt sind, die Liegezeiten zu verkürzen, solange dies medizinisch vertretbar ist. Allerdings sind im DRG-System auch Mechanismen verankert, die eine zu frühe Entlassung von Patienten verhindern sollen, um eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.