Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet der Begriff Facharzt einen Arzt, der nach Abschluss des Medizinstudiums und einer mehrjährigen Weiterbildung eine spezialisierte Anerkennung in einem bestimmten medizinischen Bereich erworben hat. Diese Weiterbildung schließt mit einer Facharztprüfung ab, nach deren Bestehen der Arzt berechtigt ist, sich als Facharzt zu bezeichnen und in seinem Spezialgebiet zu praktizieren. Fachärzte widmen sich der vertieften Diagnostik, Therapie und Prävention von Erkrankungen in ihrem Fachbereich, zu denen unter anderem Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie und viele weitere zählen.
Für Versicherte der GKV bedeutet dies, dass sie bei spezifischen gesundheitlichen Problemen oder Erkrankungen auf das umfassende Fachwissen und die spezialisierte Behandlung durch Fachärzte zugreifen können. Die Überweisung zu einem Facharzt erfolgt in der Regel durch den Hausarzt, der als erster Ansprechpartner bei gesundheitlichen Beschwerden fungiert und bei Bedarf die Koordination der weiteren Versorgung übernimmt.
Die Inanspruchnahme von Facharztleistungen ist für Versicherte der GKV mit der Vorlage ihrer Gesundheitskarte verbunden, wobei die Kosten für die Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden. Dies gewährleistet, dass alle Versicherten Zugang zu einer hochqualifizierten medizinischen Versorgung haben, unabhängig von ihrer persönlichen finanziellen Situation.