Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ein wichtiges Dokument für den Aufenthalt im Ausland. Sie erleichtert den Zugang zu medizinischen Leistungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz unter den gleichen Bedingungen und Kosten wie für die dort Versicherten. Die EHIC bestätigt, dass der Inhaber in einem EU-Land krankenversichert ist und berechtigt zu notwendigen medizinischen Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts.
Die Karte wird benötigt, wenn während eines Urlaubs, eines Studienaufenthalts oder einer Geschäftsreise medizinische Versorgung in Anspruch genommen werden muss. Die Kosten für die Behandlungen werden direkt zwischen den beteiligten Gesundheitssystemen abgerechnet, wobei der Versicherte in einigen Ländern einen Eigenanteil leisten muss, der den üblichen Sätzen des Besuchslandes entspricht.
Es gibt jedoch Situationen, in denen die EHIC keine Kostenübernahme gewährleistet. Dazu gehören unter anderem planbare Behandlungen, die der Hauptgrund für die Reise ins Ausland sind, und Leistungen, die in privaten Einrichtungen erbracht werden, falls diese nicht Teil des öffentlichen Gesundheitssystems des besuchten Landes sind. Zudem werden Rücktransporte in das Heimatland grundsätzlich nicht von der EHIC abgedeckt. In solchen Fällen ist es ratsam, eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um umfassend geschützt zu sein.