In der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet der Begriff Durchgangsarzt speziell zugelassene Ärzte, die eine wichtige Schnittstelle bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten darstellen.
Diese Ärzte verfügen über eine zusätzliche Qualifikation in der Unfallmedizin und sind von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ermächtigt, Verletzte zu begutachten und die weitere Behandlung zu koordinieren.
Der Durchgangsarzt entscheidet, ob eine ambulante Behandlung ausreicht oder ob der Patient stationär behandelt werden muss. Zudem ist er dafür verantwortlich, den Heilungsprozess zu überwachen und bei Bedarf weitere Fachärzte hinzuzuziehen.
Durch diese zentrale Rolle gewährleisten Durchgangsärzte eine qualifizierte Erstversorgung und optimieren den Heilungsverlauf, indem sie frühzeitig spezialisierte Behandlungspfade einleiten.