Ein Belegarzt in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein niedergelassener Arzt, der über eine spezielle Zulassung verfügt, um seine Patienten nicht nur ambulant in der eigenen Praxis, sondern auch stationär in einem Krankenhaus zu behandeln. Diese Zulassung ermöglicht es dem Belegarzt, Betten (sogenannte Belegbetten) in einem Krankenhaus zu belegen, um eine kontinuierliche Behandlung seiner Patienten sicherzustellen. Das Belegarztsystem dient somit der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung und ermöglicht eine persönliche Betreuung des Patienten durch den vertrauten Arzt auch während eines Krankenhausaufenthalts.
Voraussetzungen für die Zulassung als Belegarzt umfassen unter anderem eine entsprechende fachärztliche Qualifikation, eine Niederlassung in eigener Praxis und den Nachweis der Notwendigkeit einer belegärztlichen Versorgung in der betreffenden Region.
Das Belegarztsystem verfolgt das Ziel, durch die intensive Kooperation zwischen ambulant tätigen Ärzten und Krankenhäusern die Versorgungsqualität für Patienten zu verbessern, eine durchgängige Behandlungskontinuität sicherzustellen und die Ressourcen der Krankenhäuser effektiv einzusetzen.