In der gesetzlichen Krankenversicherung dient die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) als offizielles Dokument, das die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten aufgrund von Krankheit oder Unfall bescheinigt. Sie legitimiert die Inanspruchnahme von Krankengeld durch den Versicherten, sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, in der Regel nach sechs Wochen.
Die Bescheinigung ist für den Arbeitgeber der Nachweis, dass ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen seiner Arbeit nicht nachgehen kann und informiert über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit. Gesetzliche Fristen schreiben vor, dass die Vorlage der AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Krankheit erfolgen muss, wobei Arbeitgeber das Recht haben, die Vorlage bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen.
Die AU-Bescheinigung umfasst mehrere Teile, darunter Informationen zur Diagnose (die aus Datenschutzgründen nur in verschlüsselter Form an die Krankenkasse übermittelt wird) und zur voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Sonderfälle, wie beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeit, die während eines Urlaubs im Ausland eintritt, erfordern oft zusätzliche Schritte oder Dokumente, um die Ansprüche gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen.