In der gesetzlichen Krankenversicherung werden bestimmte Leistungen der Alternativen Medizin anerkannt und unter gewissen Voraussetzungen übernommen. Alternative oder komplementäre Medizin umfasst Behandlungsmethoden, die außerhalb der konventionellen medizinischen Standards liegen.
Einige Beispiele für alternative Medizin, die teilweise von der GKV übernommen werden, sind Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie und bestimmte manuelle Therapieformen wie die Chiropraktik. So wird beispielsweise Akupunktur zur Behandlung von chronischen Schmerzen des Kniegelenks oder bei Migräne unter bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Homöopathische Behandlungen werden von einigen Krankenkassen als Satzungsleistungen übernommen, was bedeutet, dass diese Leistungen nicht gesetzlich verankert sind, aber von einzelnen Kassen als zusätzliche Services angeboten werden. Die Erstattung für homöopathische Mittel und Behandlungen hängt daher stark von der individuellen Satzung der jeweiligen Krankenkasse ab.
Phytotherapie, die medizinische Anwendung von Pflanzenextrakten, wird in bestimmten Fällen ebenfalls von der GKV unterstützt, insbesondere wenn diese Präparate als wissenschaftlich anerkannte Medikamente gelten.
Manuelle Therapien wie Chiropraktik oder Osteopathie werden unter Umständen auch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, vorausgesetzt, sie werden von einem zugelassenen Arzt durchgeführt und als medizinisch notwendig erachtet.
Die Übernahme der Kosten für alternative Behandlungsmethoden durch die GKV ist jedoch häufig an strenge Voraussetzungen gebunden und variiert je nach Krankenkasse und individueller Policenregelung.