Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Arbeitnehmer in Deutschland basiert auf dem Solidaritätsprinzip, welches besagt, dass jeder Versicherte gemäß seinem Einkommen Beiträge zahlt und im Bedarfsfall Leistungen erhält, unabhängig von der Höhe seiner eingezahlten Beiträge.
Der GKV-Beitrag für Arbeitnehmer setzt sich aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberanteil zusammen. Der Beitragssatz wird prozentual vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet, welche jährlich festgelegt wird. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, werden keine höheren Beiträge fällig.
Neben der Pflichtversicherung besteht für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Selbstständige oder Personen mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der GKV. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen man sich privat krankenversichern darf oder bei Überschreitung dieses Einkommens in der GKV freiwillig versichert bleiben kann.
Die Beitragssätze sind gesetzlich festgelegt und variieren leicht zwischen den einzelnen Krankenkassen, da diese einen zusätzlichen Beitragssatz erheben können. Dieser Zusatzbeitrag wird ebenfalls hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.
Für freiwillig Versicherte in der GKV richtet sich der Beitrag nach ihrem Gesamteinkommen, und es gelten spezielle Mindest- und Höchstbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze ist dabei auch für freiwillig Versicherte relevant, da sie die Obergrenze für die Beitragsberechnung darstellt.
Die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte gewährleistet eine umfassende medizinische Versorgung, die von Vorsorgeuntersuchungen über Behandlungen bis hin zu Rehabilitationen reicht.