Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung möglich. Die Mitglieder müssen dabei die reguläre Kündigungsfrist ihrer aktuellen Krankenkasse beachten, die in der Regel zwei Monate zum Monatsende beträgt.
Sollte die kieferorthopädische Behandlung erst nach dem Wechsel zur neuen Krankenkasse beginnen, übernimmt diese in der Regel die Kosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften und ihren eigenen Richtlinien.
Vor einem Wechsel mit der neuen Krankenkasse sollte man die Kostenübernahme für die spezifische Behandlung klären, um eventuelle Unklarheiten oder Missverständnisse zu vermeiden. Die gesetzlichen Leistungen im Bereich der kieferorthopädischen Versorgung sind weitgehend standardisiert, dennoch können sich im Detail Leistungsunterschiede zwischen den Krankenkassen ergeben.