Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Höchstbetrag des Einkommens, auf den Beiträge zur Krankenversicherung erhoben werden. Für das Jahr 2024 wurde diese Grenze bundesweit einheitlich auf 62.100 Euro jährlich beziehungsweise 5.175 Euro monatlich festgesetzt. Einkommen, das diese Grenze übersteigt, wird bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst und ist entscheidend für die Beitragsberechnung aller Mitglieder der GKV. Diese Grenze findet nicht nur in der Krankenversicherung Anwendung, sondern auch in anderen Zweigen der Sozialversicherungen in Deutschland, wie der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Durch die Festlegung einer solchen Grenze wird einerseits eine Obergrenze für die Beitragslast der Versicherten definiert, andererseits sichergestellt, dass hohe Einkommen nicht unverhältnismäßig zu den Sozialversicherungssystemen beitragen.