Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags durch die gesetzliche Krankenversicherung haben Mitglieder das Recht, ihre Krankenkasse zu wechseln. Dieses Recht ergibt sich aus dem Sonderkündigungsrecht, welches in Kraft tritt, sobald eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag anhebt.
Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat zum Ende des Monats, in dem das Mitglied über die Beitragserhöhung informiert wurde. Nach Einreichung der Kündigung ist der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse möglich, wobei der neue Versicherungsschutz nahtlos an den Tag nach dem Ende der Mitgliedschaft bei der alten Kasse anschließt.
Für freiwillig Versicherte, die einen Wahltarif gewählt haben, könnten besondere Regelungen gelten. Wahltarife sind mit einer Bindungsfrist verbunden, die in der Regel 12 Monate beträgt. Innerhalb dieser Bindungsfrist ist ein Wechsel der Krankenkasse oder des Tarifs unter normalen Umständen nicht möglich. Jedoch sieht das Gesetz auch hier Ausnahmen vor: Sollte die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöhen, greift auch für Mitglieder in Wahltarifen das Sonderkündigungsrecht. Die Bindungsfrist wird durch das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen aufgehoben, sodass auch diese Versicherten die Möglichkeit haben, ihre Krankenkasse unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist zu wechseln.
Es ist wichtig, dass Mitglieder bei Erhalt der Mitteilung über eine Beitragserhöhung ihre Kündigung schriftlich einreichen und dabei auf die Einhaltung der Kündigungsfrist achten. Die neue Krankenkasse unterstützt in der Regel beim Wechselprozess, indem sie die Kündigung bei der alten Kasse übernimmt und den Versicherungsschutz nahtlos fortsetzt.