In der Zeit der Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen, wobei sich die Bedingungen je nach bisherigem Versicherungsstatus unterscheiden können.
Angestellte, die vor der Elternzeit pflichtversichert waren, bleiben in der Regel kostenfrei familienversichert, sofern das Einkommen während der Elternzeit eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Dies gilt auch, wenn Elterngeld bezogen wird, da dieses nicht als Einkommen zählt, solange es unterhalb der Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt.
Selbstständige, die vor der Elternzeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, haben die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz fortzuführen. Dabei können sie von einer Anpassung der Beiträge profitieren, die sich nach ihrem verringerten Einkommen während der Elternzeit richtet. Dies gilt auch für freiwillig versicherte Selbstständige, deren Beiträge sich nach dem tatsächlichen Einkommen richten und die während der Elternzeit Elterngeld beziehen.
Studenten, die gesetzlich krankenversichert sind, behalten ihren Versicherungsschutz während der Elternzeit. Die Mitgliedschaft in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen über das 14. Fachsemester bzw. das 30. Lebensjahr hinaus verlängert werden, wenn die Elternzeit dies erfordert.
Bezieher von Arbeitslosengeld, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, behalten ihren Versicherungsschutz während der Elternzeit bei. Der Bezug von Arbeitslosengeld wird für die Dauer der Elternzeit in der Regel unterbrochen, jedoch bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Anspruch auf Elterngeld ist für alle oben genannten Personengruppen ein wichtiger Aspekt, der während der Elternzeit finanzielle Unterstützung bietet. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens und soll es den Eltern ermöglichen, sich in den ersten Monaten verstärkt der Betreuung ihres Kindes zu widmen, ohne dabei einen vollständigen Verlust ihres Einkommens befürchten zu müssen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt des Kindes und kann somit zur Entlastung der finanziellen Situation während der Elternzeit beitragen.