Ärzte haben die Möglichkeit, sich gesetzlich zu krankenversichern, wobei die Bedingungen je nach ihrem beruflichen Status variieren. Angestellte Ärzte können wie jeder andere Arbeitnehmer auch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Ihr Beitragssatz richtet sich nach ihrem Bruttoeinkommen und wird bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Der Arbeitgeber übernimmt dabei einen Teil des Beitrags. Für angestellte Ärzte ist der Zugang zur GKV also relativ unkompliziert und bietet ihnen eine umfassende Absicherung im Krankheitsfall.
Im Gegensatz dazu müssen selbstständige Ärzte, zu denen auch niedergelassene Praxisinhaber zählen, ihre Krankenversicherung selbstständig regeln. Sie haben die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Entscheiden sie sich für die GKV, gilt für sie nicht die Einkommensgrenze wie bei Angestellten. Stattdessen zahlen sie Beiträge, die auf einer Einnahmenüberschussrechnung basieren. Selbstständige in der GKV können dabei von der Möglichkeit profitieren, ihren Beitragssatz anhand ihres Einkommens anzupassen, müssen jedoch den gesamten Beitrag selbst tragen, ohne Beteiligung eines Arbeitgebers.
Für selbstständige Ärzte bietet die gesetzliche Krankenversicherung neben der Beitragsberechnung auf Einkommensbasis auch die Sicherheit eines umfassenden Leistungskatalogs, der nicht vom individuellen Gesundheitszustand oder Alter abhängt. Im Unterschied dazu richtet sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif, was zu Beginn günstiger sein kann, aber im Alter oder bei sich änderndem Gesundheitszustand teurer werden könnte.