In der gesetzlichen Krankenversicherung dient die Anwartschaftsversicherung dazu, den Versicherungsschutz für Personen zu bewahren, die vorübergehend keinen Anspruch auf Mitgliedschaft in der GKV haben. Dies kann beispielsweise bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder bei Wechsel in die private Krankenversicherung der Fall sein. Die Anwartschaftsversicherung sichert die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die GKV zurückzukehren, ohne die üblichen Hindernisse einer erneuten Gesundheitsprüfung oder Altersbegrenzung.
Die Höhe der Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung orientiert sich an verschiedenen Faktoren, wie dem bisherigen Versicherungsstatus und dem Einkommen vor Beginn der Anwartschaft. Diese Beiträge sind in der Regel niedriger als die regulären Krankenversicherungsbeiträge, da keine unmittelbaren Leistungsansprüche bestehen, sondern lediglich das Recht auf Wiederaufnahme in die GKV erhalten bleibt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Anwartschaftsversicherung ist, dass die während dieser Zeit gezahlten Beitragsmonate als Versicherungszeit angerechnet werden können. Dies kann für die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für Leistungsansprüche innerhalb der GKV relevant sein.
Mit der Einführung und Ausweitung der Versicherungspflicht in der GKV ist die Notwendigkeit einer Anwartschaftsversicherung für viele Personen jedoch gesunken. Insbesondere seitdem fast die gesamte Bevölkerung entweder pflichtversichert oder familienversichert ist, besteht seltener die Notwendigkeit, den Versicherungsschutz über eine Anwartschaft aufrechtzuerhalten.