Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen, die als selbstverwaltete öffentlich-rechtliche Körperschaften fungieren. Diese Krankenkassen sind für die Erbringung der gesetzlichen Gesundheitsleistungen für ihre Mitglieder verantwortlich und finanzieren sich hauptsächlich durch die Beiträge der Versicherten und deren Arbeitgeber. Die Organisation und die Leistungen der Krankenversicherungsträger sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt, welches den Rahmen für den Leistungskatalog, die Beitragsbemessung und die Verwaltung der Krankenkassen vorgibt.
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland besteht aus verschiedenen Arten von Krankenkassen, darunter Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKs), Betriebskrankenkassen (BKKs), Innungskrankenkassen (IKKs), die Ersatzkassen und die Knappschaft. Jede dieser Kassenarten bedient spezifische Bevölkerungsgruppen oder Branchen, wobei die Ersatzkassen für eine breitere Mitgliedschaft offenstehen. Trotz ihrer Unterschiede folgen alle Krankenkassen dem Solidaritätsprinzip, das eine gleichberechtigte Versorgung aller Mitglieder unabhängig von ihrem Einkommen oder Gesundheitszustand sicherstellt.
Die Leistungen der GKV umfassen eine breite Palette von Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich Prävention, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation. Dazu gehören ärztliche Behandlungen, Krankenhauspflege, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Zusätzlich bieten viele Krankenkassen spezielle Programme zur Gesundheitsförderung und Prävention an, die auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind.
Die Selbstverwaltung der Krankenkassen ermöglicht eine Beteiligung der Versicherten und der Arbeitgeber an der Verwaltung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung. Über die Organe der Selbstverwaltung, wie den Verwaltungsrat, werden wichtige Entscheidungen bezüglich der Leistungsgestaltung, Beitragssätze und strategischen Ausrichtung der Krankenkasse getroffen.