Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gelten für Studenten spezielle Regelungen und Bedingungen. Bis zum 25. Lebensjahr können Studenten in der Regel familienversichert bleiben, ohne eigene Beiträge zur Krankenversicherung leisten zu müssen, vorausgesetzt, das Einkommen überschreitet nicht die gesetzlich festgelegte Grenze. Nach Erreichen dieser Altersgrenze oder bei Beginn eines Studiums nach dem 25. Lebensjahr müssen sich Studenten selbst versichern. Hierfür bietet die GKV einen vergünstigten Studententarif bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder bis zum 14. Fachsemester.
Die Beiträge für die studentische Krankenversicherung sind gesetzlich festgelegt und gelten bundesweit für alle gesetzlichen Krankenkassen. Diese Beiträge sind in der Regel deutlich günstiger als die regulären Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und bieten dennoch den vollen Leistungsumfang der GKV. Zudem ist in der studentischen Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung enthalten, für die ebenfalls ein vergünstigter Beitrag gilt.
Studenten , die das 30. Lebensjahr überschreiten oder die maximale Studiendauer überschreiten, müssen sich entweder freiwillig in der GKV versichern oder einen Wechsel in die private Krankenversicherung in Betracht ziehen. Die Beiträge für die freiwillige Versicherung richten sich dann nach dem Einkommen des Studierenden.
Für Studierende mit geringem Einkommen oder BAföG-Empfänger gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung zu erhalten. Dieser Zuschuss muss bei der zuständigen BAföG-Stelle beantragt werden.