Beim Verkauf von Medikamenten in Apotheken besteht eine Verpflichtung zur Information und Beratung der Patienten. Die Beratung muss sicherstellen, dass notwendige Informationen zur richtigen Anwendung, eventuellen Nebenwirkungen und zur sachgerechten Aufbewahrung des Medikaments übermittelt werden. Es muss auch überprüft werden, ob ein weiterer Informations- und Beratungsbedarf besteht.
Anschließend kann eine Beratung erfolgen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten eingeht.
Dies gilt auch für den Verkauf von apothekenpflichtigen Medizinprodukten.
In der Apotheke erhalten Versicherte Beratung zu rezeptfreien Medikamenten und dem Besuch eines Arztes.
Apotheken bieten neben der Abgabe von Medikamenten auch spezialisierte pharmazeutische Dienstleistungen an. Dazu zählt die umfassende Beratung für Patienten, die mehrere Medikamente gleichzeitig nehmen, die gezielte Unterstützung von Personen, die Krebsmedikamente erhalten, sowie detaillierte Anleitungen für den Gebrauch von Inhalatoren.
Zudem haben einige Apotheken das Angebot erweitert, um Grippeschutz- und COVID-19-Impfungen durchzuführen.
Versandapotheken
In Deutschland müssen Apotheken, die den Versand von Arzneimitteln anbieten, eine entsprechende Genehmigung von der zuständigen Landesbehörde besitzen. Diese Erlaubnis setzt voraus, dass der Versandhandel als Ergänzung zum traditionellen Apothekengeschäft betrieben wird und die geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Kunden können Medikamente bei diesen Apotheken über verschiedene Wege wie Post, Telefon oder Internet bestellen.
Bei Medikamenten, die der Verschreibungspflicht unterliegen, ist es erforderlich, dass das Originalrezept vor der Auslieferung vorgelegt wird.
Unter gewissen Bedingungen ist es für Versicherte zudem möglich, Medikamente von Versandapotheken aus anderen europäischen Ländern zu beziehen. Diese ausländischen Apotheken dürfen jedoch nur solche Medikamente versenden, die in Deutschland eine Zulassung haben. Zudem müssen diese Medikamente mit einer Kennzeichnung in deutscher Sprache und einer deutschsprachigen Packungsbeilage ausgestattet sein.
Vorsicht vor Arzneimittelfälschern
Beim Kauf von Arzneimitteln online ist es wichtig, auf die Seriosität des Anbieters zu achten. Ein wichtiger Indikator hierfür ist das europäische Versandhandelslogo, das für alle EU-Apotheken und Unternehmen verpflichtend ist, die über das Internet Medikamente für den menschlichen Gebrauch verkaufen. Dieses Logo signalisiert, dass der Onlinehändler gemäß den nationalen Gesetzen zum Vertrieb von Medikamenten im Internet zugelassen ist. Es ermöglicht außerdem auf einen Blick die Identifikation des EU-Mitgliedstaates, in dem der Onlinehändler seinen Sitz hat.
Jede Apotheke und jedes Unternehmen, das sich im Versandhandel engagiert, ist in einem nationalen Register für den Versandhandel verzeichnet. Das europäische Versandhandelslogo, welches diese Einrichtungen verwenden, ist direkt mit dem entsprechenden nationalen Register verknüpft. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für die Führung dieses Registers zuständig.
Es ist unbedingt zu vermeiden, Medikamente von zweifelhaften Quellen zu beziehen. Das Risiko besteht darin, Fälschungen von Arzneimitteln zu erwerben, die sich von nachgemachten Verpackungen bis hin zu gefälschten Medikamenten selbst erstrecken können. Solche gefälschten Medikamente können ineffektiv, gesundheitsschädlich oder im schlimmsten Fall sogar lebensgefährlich sein.