Der Verkauf von Fertigarzneimitteln in Deutschland erfordert eine behördliche Zulassung.
Der pharmazeutische Hersteller muss die Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit des Arzneimittels im Zulassungsverfahren nachweisen.
Bei der Zulassung eines Arzneimittels wird der Nutzen im Vergleich zu den Risiken für Patienten untersucht.
Es dauert Jahre, bis ein Medikament nach seiner Entwicklung tatsächlich auf den Markt kommt.
Staatliche Behörden wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) überprüfen regelmäßig die Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln.
Die Marktzulassung sowie die anschließenden Kontrollen sorgen für die Sicherheit der Patienten.
Die Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene gewährleisten eine regelmäßige Überprüfung von Arzneimitteln.
Sichere Anwendung
Der Satz "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke." ist ein wichtiger Bestandteil von Arzneimittelwerbung. Dieser Satz betont die Bedeutung, sich vor der Anwendung von Arzneimitteln ausführlich über deren Risiken zu informieren.
Die Packungsbeilagen dienen hauptsächlich dazu, über den Gebrauch und mögliche Nebenwirkungen des Arzneimittels aufzuklären.
Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle aufgeführten Risiken bei jedem Anwender auftreten.
Daher ist es wichtig, sich mit dem Apotheker oder der Apothekerin sowie mit dem Arzt oder der Ärztin über die Anwendung und Dosierung von Arzneimitteln zu unterhalten.
Es können auch Fragen zu den Informationen auf den Beipackzetteln gestellt werden.
Seit 2016 haben GKV-Versicherte, die dauerhaft drei oder mehr verordnete Arzneimittel für mindestens 28 Tage verwenden, Anspruch auf einen persönlichen Medikationsplan. Die Information im Medikationsplan soll Transparenz über die angewandten Arzneimittel für Ärzte, Apotheker und Versicherte schaffen.
Dies soll dazu beitragen, die Arzneimitteltherapie, insbesondere bei multimorbiden Patienten, sicherer zu gestalten.